Gebührenübersicht
Stand: 1.3.2010
Aufnahmegebühr: 30€
Elternbeiträge:
- für Halbtagsbetreuung (7:30 bis 12:30) €182
- für Mittagsbetreuung (7:30 bis 14:00) €212
- für Ganztagsbetreuung (7:30 bis 16:00) €250
Nichtmitglieder zahlen einen um 20€ erhöhten Beitrag. Für Geschwisterkinder ermäßigt sich die Gebühr um 11€.
Mittagessen / Nachmittagsbetreuung
Die Fördergemeinschaft bemüht sich, allen interessierten Kindern im Rahmen der personellen und räumlichen Möglichkeiten ein Mittagessen zu geben. Details werden zwischen der Kinderhausleitung und dem Elternbeirat geregelt.
Für die Teilnahme am Mittagessen wird eine Verpflegungspauschale (derzeit 3,38€) erhoben, die monatlich nachträglich mit dem Beitrag zu zahlen ist. Die An- und Abmeldung muss bis Mittwoch der Vorwoche 12.00 Uhr erfolgen. Eine Erstattung für nicht in Anspruch genommenes Essen ist nicht möglich.
Bei Halbtagsbetreuung bis 12.30 Uhr wird zusätzlich zur Verpflegungspauschale bei einer Betreuung bis 14.00 Uhr eine Betreuungsgebühr von 6€ pro Tag erhoben; bei einer Betreuung bis 16.00 wird zusätzlich ein Betreuungsgebühr von 14€ pro Tag erhoben.
Soll das Kind regelmäßig an einem Wochentag bis 14.00 Uhr betreut werden, so wird eine zusätzliche monatliche Betreuungsgebühr von 13€ je Wochentag erhoben; bei einer Betreuung bis 16.00 beträgt diese monatliche Gebühr 26€ je Wochentag.
Bei Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr wird bei einer Betreuung bis 16.00 Uhr zusätzlich eine Betreuungsgebühr von 8€ je Kind/Tag erhoben.
Soll das Kind regelmäßig an einem Wochentag bis 16.00 Uhr betreut werden, so wird eine zusätzliche monatliche Betreuungsgebühr von 13€ je Wochentag erhoben.
Gemeinschaftsarbeit
Jedes Ehepaar leistet pro Kind und Kindergartenjahr 12 Arbeitsstunden, Alleinerziehende
6 Arbeitsstunden im Kinderhaus, die mit € 30,00 pro Stunde belastet werden, falls sie nicht erbracht werden. Arbeitsangebote und Termine werden zwischen Kinderhausleitung und Elternbeirat abgesprochen. Eine Liste der geleisteten Stunden führt der Elternbeirat.
Am Ende eines Kindergartenjahres werden die Stunden abgerechnet und nicht geleistete Arbeitsstunden werden per Lastschrifteinzug in Rechnung gestellt.
Zum Download der Geschäfts- und Gebührenordnung (Stand 25.2.2010) [hier anklicken].
